
Kostenübernahme fertilitätserhaltende Maßnahmen-Pressekonferenz 2017
"Jungen Krebspatienten die Chance auf ein eigenes Kind erhalten! Warum zahlen die Krankenkassen nicht für vorbeugende Maßnahmen?" Nach dem gesundheitspolitischen Schreiben werden nun die Lesungen des TSVG – Gesetzesentwurfs ab Dezember im Bundestag durchgeführt. Im April 2019 wird das Gesetz in Kraft treten. Hiermit wird dann der Anspruch von Versicherten auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie festgeschrieben.
Mehr dazu: https://idw-online.de/de/news793515; GBA-Beschluss